Geltungsbereich:

Die nachfolgenden AGB wenden sich an Unternehmen (§§ 310 Abs. 1, 14 BGB) und Verbraucher (§ 13 BGB). Sie finden keine Anwendung auf Haustürgeschäfte (§ 312 BGB), Fernabsatzverträge (§ 312 b BGB) und Verträge im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312 e BGB).

In sachlicher Hinsicht gelten die nachstehenden AGB für unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen.

Für den Geschäftsverkehr mit Unternehmen gilt:

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.

Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.

Angebote, Bestellungen:

Im Geschäftsverkehr mit Unternehmen gilt:

Ist die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von zwei Wochen annehmen.

Für Inhalt und Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt, maßgebend. Nebenabreden, Änderungswünsche und Nachträge bedürfen zu ihrer Einbeziehung unserer schriftlichen Bestätigung.

Im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern gilt:

Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot.

Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen oder dem Kunden innerhalb dieser Frist bestellte Ware zuzusenden.

Hat die Herstellung nach den vom Kunden angegebenen Maßen zu erfolgen, berücksichtigen wir nachträgliche Änderungswünsche des Kunden nur, wenn diese so rechtzeitig erfolgen, dass eine fertigungstechnische Umsetzung noch möglich ist. Die durch Änderungswünsche verursachten Kosten trägt der Kunde.

Unsere Angebote sowie unsere Auftragsbestätigungen stehen unter dem Änderungsvorbehalt genehmigungsrechtlicher und bautechnischer Klärung von Ausführung und Montage der von uns zu liefernden Bauteile sowie deren Freigabe durch unseren Auftraggeber.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklich schriftlichen Zustimmung.

Datenverarbeitung:

Der Käufer ist damit einverstanden, dass wir die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

Preise:

Die vereinbarten Preise gelten ab Werk bzw. Lager ausschließlich Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, und Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe. Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.

Ändern sich nach Abgabe des Angebots oder nach Auftragsbestätigung bis zur Lieferung die maßgebenden Kostenfaktoren wesentlich (mehr als 10%), insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen, Energiekosten, Frachtsätze, Steuern, Materialpreisänderungen usw. behalten wir uns das Recht vor unsere Preise in Verständigung mit dem Besteller anzupassen. Der Lieferer ist bei neuen Aufträgen (= Anschlussaufträge) nicht an vorhergehende Preise gebunden.

Die Bewilligung eines Rabattes/Skonto erfolgt stets unter der Bedingung, dass unsere Forderungen im Übrigen fristgemäß in voller Höhe bezahlt werden.

Sämtliche Zahlungen sind in Euro ausschließlich an den Lieferer zu leisten. Falls nicht anderes vereinbart, ist der Kaufpreis für Lieferungen und Leistungen sofort ohne Abzug zahlbar.
Eine Skontogewährung hat den Ausgleich aller früheren fälligen, umstrittenen Rechnungen zur Voraussetzung.
Für eventuelle Zahlungen mit Wechsel wird kein Skonto gewährt.

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Die Überschreitung des Zahlungstermins werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet, sofern der Lieferer nicht höhere Sollzinsen nachweist.

Die Ablehnung von Schecks und Wechseln bleibt vorbehalten. Schecks und rediskontfähige Wechsel werden nur erfüllungs- halber angenommen, sämtliche damit verbundene Kosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Zweifel an Kreditwürdigkeit:

Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche ernste Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Besteller begründen, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen des Lieferers zur Folge.

Darüber hinaus ist der Lieferer berechtigt für noch offen stehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung zu untersagen und noch nicht bezahlte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzuholen.

Eigentumsvorbehalt:

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-WechselVerfahrens erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.

Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.

Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung unsererseits nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit unseren offenen Forderungen aufgerechnet.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte:

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit

Werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können wir weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Wir können dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist setzen und vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß bei uns eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Haben wir die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.

Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen an uns oder Dritte nicht pünktlich leistet.

Rücknahme & Stornierungskosten:

Es werden keinerlei Rücknahmen oder Stornierungen akzeptiert, da Bestellungen und Aufträge verbindlich sind und voll in Rechnung gestellt werden. Von uns im Auftrag bestellte Ware kann nicht zurückgegeben werden, außer bei Fehlern oder Beschädigungen für die wir oder der Hersteller nachweislich schuldhaft ist.

Lieferung:

Die angegebene Lieferzeit gilt als annähernd und ist für den Fall unvorhergesehener Ereignisse oder Ereignisse höherer Gewalt für den Lieferanten nicht verbindlich. Der vom Lieferanten zeitgerecht angekündigte Liefertermin gilt als vereinbart, wenn der Kunde diesen Termin nicht bis acht Tage davor schriftlich widersprochen hat. Ist der Besteller zum Lieferzeitpunkt nicht anwesend oder hat er für die Durchführung der Lieferung nicht entsprechende Maßnahmen bzw. Vorbereitungen getroffen, so gilt die Leistung bzw. das Werk als vom Besteller übernommen bzw. angenommen. Mit diesem Zeitpunkt gehen alle Risken und Kosten, wie z.B. Bankspesen, Lagerkosten zu den angemessenen Preisen (Speditionstarif) zu Lasten des Bestellers. Dies gilt auch bei Teillieferung.

Der Besteller hat jede Adressenänderung dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so gilt die zuletzt bekannte Adresse für alle Zustellungen. Aufwendungen zur Wohnungsermittlung trägt der Besteller.

Die Bestellung gilt als unwiderruflich. Bestellte Waren und Werkstücke werden vom Lieferanten weder ausgetauscht noch zurückgenommen.

Der Versand von bestellter Ware erfolgt auf Gefahr des Bestellers.

Werden vom Besteller Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, insofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Bestellers als unrichtig, so hat der Lieferant den Kunden davon sofort zu verständigen und ihn um entsprechende Weisung zu ersuchen. Die bis dahin angelaufenen Kosten treffen den Besteller. Bei nicht angemessener rechtzeitiger Weisung treffen den Besteller die Verzugsfolgen.

Montagebedingungen:

Für die Ausführung der Montage gelten die folgenden Bedingungen: Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin auch die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Er ist verpflichtet, dem Hersteller die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Hersteller nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.

Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten ermöglichen, vorausgesetzt. Die Mitlieferung der Befestigungsmaterialien und des Dämmstoffes ist im vereinbarten Montagezuschlag enthalten. Soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart ist, sind Abdichtungs-, Versiegelungs-, Stemm-, Maurer-, Putz-, Spengler-, Maler-, Rollo- und Tischlerarbeiten sowie Demontagen und die Entsorgung der alten Bauelemente nicht enthalten.

Soweit die vorgenannten oder andere Zusatzarbeiten erforderlich werden, können diese auf Bestellung des Auftraggebers in Regie gegen gesonderte Berechnung der anfallenden Lohn- und Materialkosten mit ausgeführt werden. Bei Arbeitshöhen, die über 2 Meter über Gelände oder Fußboden liegen, sind Gerüste durch den Auftraggeber vorzuhalten und aufzustellen.

Produktschutz:

Unsere Lieferungen/Leistungen sind vom Kunden vor Beschädigung beim weiteren Baugeschehen zu schützen, insbesondere, wenn eine vorzeitige Montage gefordert wird, während andere Gewerke z. B. Putzer, Estrichleger oder Schweißer ihre Arbeiten noch nicht fertig gestellt haben.

Sichtabnahme:

Wir sind berechtigt, im Falle vorzeitiger Montage die Durchführung einer Sichtabnahme der von uns eingebauten Bauteile auf deren Funktion und optisches Erscheinungsbild an Rahmen, Glas und Beschlägen zu beanspruchen, solange Nachgewerke (z. B. Estrichleger, Putzer, Fassadenbauer, Schweißer) ihre Gewerke noch nicht abgeschlossen haben. Mit Sichtabnahme geht die Gefahr am Vertragsprodukt auf den Kunden über.

Sonstiges:

Wir verweisen auf die Merkblätter zur Wartung und Pflege der Fenster und Beschläge, die jeder Rechnung beiliegen und Voraussetzung für Gewährleistungen sind. Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages mit uns um Garantieansprüche nicht zu verwirken.

Die Allgemeinen Bedingungen sind jederzeit in unseren Geschäftsräumen einzusehen und werden auf Verlangen gerne ausgehändigt, sie sind Bestandteil unser Angebote und der Auftragsbestätigung.

Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

Aus steuerlichen Gründen ist diese Rechnung 2 Jahre bis zum Ablauf des Kalenderjahres aufzubewahren.

Firma Weiss GmbH, Untergasse 74, 65468 Trebur

Inhaber: Dirk Weiss